Wenn Du in synaptos mit Heilmittelverordnungen arbeitest, hast Du an zwei Stellen im System die Möglichkeit, diese zu scannen und so die Daten direkt in synaptos einzuspielen.
Hierfür benötigst Du einen Handscanner, welchen Du mit deinem Endgerät verbinden kannst.
Hinweis: Um den Barcode auf der Heilmittelverordnung scannen zu können, muss der Scanner diesen Code lesen können: PDF417
Bitte prüfe in den Spezifikationen des Scanners beim Kauf, ob dies zutrifft.
Eine neue Heilmittelverordnung anlegen
Kommt ein/e Patient:in erstmalig mit einer Verordnung zu Dir oder bringt ein/e bestehende/r Patient:in eine neue Verordnung, kannst Du diese in wenigen Klicks direkt scannen und im System speichern.
Gehe in die Behandlungsübersicht - das ist der erste Punkt "Behandlungen" im linken Menü.
Hier findest Du rechts oben die Möglichkeit, eine "Neue Heilmittelverordnung" anzulegen.
Den letzten Punkt "Heilmittelverordnung scannen" wählst Du, wenn ein QR-Code auf der Verordnung angedruckt ist, welches Du mit dem Handscanner scannen kannst.
Wenn der Name dieser Person bereits in den Stammdaten als Patient:in angelegt ist, kannst Du zu Anfang wählen, ob die Daten neu angelegt oder aus dem bestehenden Datensatz herangezogen werden sollen.
Das System prüft lediglich Daten, welche fehlerhaft sind oder neu angelegt werden sollen - wenn es solche nicht gibt, wird die Verordnung ohne etwaige Rückfragen im System hinterlegt.
Sofern die Heilmittelverordnung bereits im System angelegt wurde, weist das System Dich hier ebenfalls darauf hin.
So kannst Du mit wenig Aufwand die Stamm- und Verordnungsdaten in synaptos eintragen.
Eine bestehende Heilmittelverordnung mit Daten ergänzen
Sofern Du bereits eine Heilmittelverordnung im System angelegt hast, hier aber noch Daten fehlen, kannst Du sie hier auch direkt durch den Scan des QR-Codes ergänzen.
Hierfür steigst Du direkt in die Behandlung des/der besagten Patient:in.
Rechts oben findest Du den Menüpunkt "Barcode mit Handscanner scannen".
Klicke hier und scanne mit dem Handscanner den QR-Code auf der Verordnung. Alle fehlenden Daten - Stammdaten sowie Verordnungsdaten - werden hier ergänzt und gespeichert.