Du bist Vertragspartner der RZH und möchtest Deine Verordnungen einreichen? Dafür musst Du zunächst alle Verordnungsnummern auf die Verordnungen andrucken.
Anschließend kannst Du sie per Postweg an die RZH übermitteln, welche denn inkl. der digital übersandten Daten mit der Bearbeitung beginnt.
Wie man den Drucker für die Verordnungen im A5-Format richtig einstellt, kannst Du
hier nachlesen.
Wenn das soweit fertig ist, kannst Du mit dem Druck beginnen.
Wir empfehlen Dir, die Verordnungen einzeln in den Drucken einzulegen, um Fehler zu vermeiden.
1) Gehe zu den abrechenbaren Verordnungen in die Finanzen > GKV Cockpit.
Über den Filter kannst Du die entsprechenden Verordnungen anzeigen lassen. Nutze hierfür den Filter "Abrechenbar".
Prüfe hier noch einmal, ob alles vollständig ist. Wenn ja, kannst Du mit dem Druck der Verordnungsnummern beginnen.
2) Über die drei Aktionspunkte kannst Du das Menü öffnen.
Klicke hier auf "RZH Verordnungsnummer aufdrucken", um den Druckdialog für diese Verordnung zu öffnen.
Lege die Verordnung wie zuvor ausgetestet in den Drucker.
Drücke anschließend das Drucker-Symbol, um die Nummer anzudrucken:
Mache das mit allen Verordnungen, welche abrechenbar sind und an die RZH für die Abrechnung gesendet werden sollen.