In manchen Fällen ist nicht ganz klar, ob man eine Gruppen- oder Gemeinschaftspraxis ist und was man genau benötigt.
Wir möchten Dir in diesem Artikel einige besondere Rechtsformen aufzeigen und wie damit in synaptos gearbeitet werden kann.
Offene Gesellschaft (OG)
Bei dieser Rechtsform schließen sich zwei oder mehr Personen zu einer Gesellschaft zusammen.
Sie teilen alle Rechte und Pflichten innerhalb der Praxis miteinander und sind steuerlich nicht voneinander getrennt.
In diesem Fall muss technisch gesehen aus einer Datenbank zusammengearbeitet werden - so stellt man sicher, dass die Daten für alle zugänglich sind.
In synaptos benötigt man hierfür ein aktives Abonnement und ein (oder mehr) Angestellten-Paket(e). Beim aktiven Abonnement kann zwischen Starter-, Wachstum- und Profi-Paket gewählt werden. Abhängig davon, wie viele Angestellte im System benötigt werden.
Die Angestellten können so konfiguriert werden, dass sie im System alle Rechte haben, die der Administrator auch hat.
So wird sichergestellt, dass eine Teilung der Daten und eine gemeinsame Abrechnung unter gleichem Namen stattfindet.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Größere Praxen entscheiden sich oftmals dazu, eine GmbH zu gründen.
In diesem Fall gibt es meist einen Inhaber oder Geschäftsführer und mehrere Angestellte, die in einem Angestelltenverhältnis zur GmbH stehen.
In synaptos wird dies durch ein aktives Abonnement und ein (oder mehr) Angestellten-Paket(e) möglich.
Der Administrator, welcher das Abo inne hat, kann die Berechtigungen der Angestellten im System ganz individuell setzen.
So können beispielsweise sensible Daten, wie Finanzen, für die Angestellten unzugänglich gemacht werden.