Doppelbehandlungen in Heilmittelverodnungen

Doppelbehandlungen in Heilmittelverodnungen

In den offiziellen Heilmittelkatalogen gibt es keine expliziten Leistungen für Doppelbehandlungen. 
In der Praxis ist es jedoch oft so, das Ärzt:innen diese in Heilmittelverordnungen hinterlegen. 

In synaptos haben wir eine Möglichkeit, diese in der Heilmittelverordnung zu kennzeichnen.
Wie das geht, zeigen wir Dir in diesem Artikel. 

1) In der Heilmittelverordnen hinterlegen

In der Heilmittelverordnung kannst Du wie gewohnt das verordnete Heilmittel suchen und auswählen

Wenn der/die Ärtz:in eine Doppelbehandlung verordnet hat, hake hier die Checkbox entsprechend an
Das kannst Du bei allen Heilmitteln ankreuzen, sodass Du flexibel Doppelbehandlungen hinterlegen kannst. 

2) Doppelbehandlung im Verlauf hinterlegen

Im Verlaufstermin kannst Du nun die Leistung entsprechend hinterlegen
Hier kannst Du aussuchen, ob du an diesem Tag eine Doppel- oder Einzelbehandlung durchführst. 

Wenn Du die Doppelbehandlung wählst, zählt das System die korrekte Anzahl an Leistungen und Terminen für Dich mit
Bei Doppelbehandlungen geht der Zähler im Bereich der Heilmittelverordnung also entsprechend um die Anzahl zwei nach oben


Damit kannst Du mit wenigen Klicks und sehr überschaubar die Doppelbehandlungen hinterlegen und zur Abrechnung weitergeben.